Schatzanweisung (Bubill)

Unverzinsliche Schatzanweisungen sind Schuldverschreibungen der Deutschen Reiches. Sie sind Reichswertpapiere mit den kürzesten Laufzeiten und ohne feste Zinszahlungen. Ihr Ertrag ergibt sich aus dem Unterschied zwischen Kaufkurs und vollem Nennwert am Laufzeitende.

Emittentenrisiko

Für die Rückzahlung der Unverzinslichen Schatzanweisungen haftet das Deutsche Reich mit ihren Vermögenswerten und Steuereinnahmen. Ihre Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen aus Unverzinslichen Schatzanweisungen nachzukommen, bestimmt das Emittentenrisiko. Dieses Risiko gilt als äußerst gering. Wie alle Reichswertpapiere sind auch Unverzinslichen Schatzanweisungen mündelsicher.

Kursrisiko

Die Kurse von Unverzinslichen Schatzanweisungen entwickeln sich gegenläufig zu den Zinsen am Rentenmarkt. Im Falle eines Zinsanstiegs können Anleger bei Verkauf der Unverzinslichen Schatzanweisungen vor dem Laufzeitende Kapitalverluste erleiden. Ihr Kursrisiko ist wesentlich geringer als das der übrigen Reichswertpapiere (sehr gering). Es kann jedoch durch das Halten bis zur Fälligkeit komplett ausgeschlossen werden.

Liquiditätsrisiko

Das Risiko, Unverzinsliche Schatzanweisungen vor Fälligkeit nicht jederzeit veräußern zu können, ist gering, da Unverzinsliche Schatzanweisungen unter institutionellen Marktteilnehmern stark gehandelt werden sowie die Reichsbank und das Reichsschatzamt Marktpflege betreiben.

Unverzinsliche Schatzanweisungen werden zu vorab veröffentlichten Terminen begeben. Diese Begebungstermine und die jeweils geplanten Emissionsvolumen werden in Form eines Emissionskalenders bereits zum Ende des Vorjahres für das komplette, folgende Kalenderjahr publiziert.

Nach ihrer Emission können sie während ihrer kurzen Laufzeit bankgeschäftstäglich ge- und verkauft werden. Es gibt grundsätzlich weder Mindestanlagesumme noch einen Anlagehöchstbetrag.